So viel wie nötig – so wenig wie möglich

Schädlingsbefall bei Nutz- und ZierpflanzenTrotz hoher Technisierung und modernster Landwirtschaft geht auch in der heutigen Zeit ungefähr ein Drittel der weltweiten Ernte durch Pilz- oder Schädlingsbefall verloren. Selbst in Europa und den USA liegt die Verlustquote bei ca. 25%. Gleichzeitig wächst zum einen die zu ernährende Weltbevölkerung und zum anderen das Bedürfnis nach gesunden, verantwortungsvoll produzierten Nahrungsmitteln.

Pflanzenschutz fasst alle Maßnahmen zum Schutz von Nutz- und Zierpflanzen gegen Krankheiten, Schädlinge sowie vor konkurrierenden Unkräutern und Gräsern zusammen. Im Großen blickt man auf die Versorgung der Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln, Futtermitteln, nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen. Im Kleinen heißt das Schutz von Nutz- und Zierpflanzen in Heim und Garten. Doch egal wie groß der Maßstab ist, den wir betrachten, ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt und den produzierten Nahrungsmitteln steht im Vordergrund.

Bekämpft werden im Rahmen des Pflanzenschutzes sowohl pflanzliche als auch tierische Schädlinge. Weit verbreitet und allgemein bekannt ist z.B. der Mehltau, ein Pilz, der den Ertrag von Obstgehölzen schmälert. Aber auch Gräser und Unkräuter stehen in Konkurrenz um Nährstoffe, Wasser und Licht und werden vor allem in der Landwirtschaft bekämpft, um den Flächenertrag im wirtschaftlichen Bereich zu halten. Tierische Schädlinge wie z.B. Blattläuse besiedeln Nutz- und Zierpflanzen gleichermaßen und sind vor allem Hobbygärtnern ein Dorn im Auge. Genauso wie ihre großen Kollegen wie Wühl- und Feldmäuse, die im Erdreich reichlich Stecklinge und Zwiebeln ernten. Ebenfalls sind in Lagerstätten, von noch nicht weiterverarbeitetem Erntegut, bei bekämpfenden und vorbeugenden Maßnahmen Pflanzenschutzmittel mit entsprechender Zulassung anzuwenden!

Gerade im Bereich der Nutzpflanzen, die zum Verzehr vorgesehen sind, ist unbedingt von eigenmächtigen Pflanzenschutzmaßnahmen abzuraten! Unsachgemäße Handhabung der „chemischen Keule“ kann unvorhergesehene Folgen für Gesundheit und Umwelt haben. Das Pflanzenschutzgesetz (Fassung vom 14.05.1998) regelt die Bekämpfung von Schädlingen und Unkraut im Freiland und unter Glas. So dürfen z.B. zum Schutz von Bienen Insektizide im Bereich blühender Pflanzen nicht angewendet werden. Auch ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten aufgrund der Fischtoxizität streng geregelt oder verboten.

Also, egal in welcher Größenordnung Sie Pflanzenschutz betreiben wollen, im Sinne eines umweltverträglichen und gesundheitlich unbedenklichen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln sollten Sie unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen.