Gewusst wie – dem Raubwild auf der Spur

Fangjagd und Umsiedelung von PrädatorenMit zunehmender Zivilisation hat sich das Gleichgewicht in der Tierwelt verändert. Viele natürliche Feinde innerhalb einer Nahrungskette sind ausgerottet oder vertrieben. Um das Gleichgewicht aufrecht zu halten oder wieder herzustellen, greift der Mensch regulierend ein. In Fangjagdseminaren wird praxisnah vermittelt, wie man Raubwild zugunsten gefährdeter Tierarten gesetzeskonform und artgerecht reduziert.

Bei fast allen Raubwildarten, die hierzulande heimisch sind, handelt es sich um Kulturfolger. Sie sind an den Menschen und seine Lebensweise gewöhnt und passen sich sehr schnell an. Einige folgen dem Menschen bis in Wohngebiete und sogar ins Haus (z.B. Dachböden) und finden in der Umgebung des Menschen sowohl Unterschlupf als auch einfach zu erreichende Nahrungsquellen (z.B. Komposthaufen oder Mülllagerung). Sie finden also ideale Bedingungen vor, um sich zahlreich zu vermehren.

Bestände von gefährdeten, freilebenden Tierarten werden durch wachsende Populationen verschiedener Raubwildarten zusätzlich bedroht. Füchse, Waschbären oder Marderartige dezimieren sehr stark selten gewordene Bodenbrüter wie z.B. Kiebitze, Rebhühner und Fasane, aber auch andere bedrohte Arten. Diese sog. Prädatoren bringen das gesunde
Gleichgewicht unter den heimischen Tieren häufig durcheinander. Mit Hilfe der Fangjagd kann der Jäger effektiv regulierend eingreifen und die Rolle des natürlichen Feindes vom Raubwild übernehmen.

Viele bei uns vorkommende Haar-Raubwildarten sind nachtaktiv und leben versteckt. Auf diese Weise entziehen sie sich der erfolgreichen Bejagung mit der Schusswaffe, für die ausreichend Tageslicht notwendig ist. Eine wirkungsvolle Reduzierung dieser Raubwildarten ist daher nur durch die Fangjagd zu erreichen.

Fallen und Fanggeräte können aber selbstverständlich nicht nach Belieben aufgestellt werden. Die Fangjagd unterliegt strengen Regelungen (siehe „Jagd mit Fanggeräten“), um dem Raubwild gesetzeskonform und den heutigen Tierschutzaspekten gerecht nachzustellen. Der Fangjäger hat gerade bei Totfanggeräten umfassende Sicherheitvorkehrungen zu treffen, um einerseits Raubwildarten selektiv und sofort tötend zu fangen, andererseits die Gefährdung von Personen auszuschließen. Eine Selektion der zu fangenden Tierart ist durch die Verwendung von Lebendfangfallen, Wahl des Köders und des Fangplatzes möglich. Damit wird den Vorschriften des Jagdrechtes, aber auch den Belangen des Artenschutzes entsprochen.


Zur Ausübung der Fangjagd bedarf es in Niedersachsen einer Erlaubnis nach § 24 Abs.2 NJagdG. Diese Qualifikation kann erreicht werden durch die Teilnahme an einem 16 stündigen Lehrgang zur Jagd mit Fanggeräten nach den Richtlinien der LJN e.V. vom 5. Juni 2001.

Inhalte eines solchen Lehrgangs sind folgende:
- Rechtliche Bestimmungen zur Fangjagd: BJG/NjagdG., Artenschutz,
  BundesnaturschutzG., Nds.-NaturschG., Tierschutzrecht, Artenschutzrecht,
  Naturschutzrecht einschließlich Artenschutz, Tierseuchen- und
  TierkörperbeseitigungG., Unfallverhütungsvorschriften u. Sicherheitsbestimmungen
- Zugelassene u. verbotene Fanggeräte: Aufzeigen von Lebend- und Totfang,
  Vor- und Nachteile, Fallenkontrolle, Entnahme des gefangenen Raubwildes
- Funktion, Handhabung u. Wartung der Fanggeräte
- Praktische Übungen an den eingebauten Fanggeräten auf dem Lehrpfad

Zur Durchführung und Bescheinigung o.g. Lehrgänge habe ich die Erlaubnis vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, der oberen Jagdbehörde, im Januar 2009 auf meinen Antrag hin erhalten!

Sie haben Interesse zur Teilnahme an Fangjagdseminaren?
Aktuelle Termine für Lehrgänge erhalten Sie bei mir auf Anfrage!